Corona-Anreiseinformationen ab Samstag dem 19.03.2022
Neue Landesverordnung: Keine 3G Regelung mehr für Übernachtungen in Schleswig-Holstein. |
Liebe Gäste, liebe Gastgeber,
ab dem 19. März entfällt die Testpflicht ( 3G - Regel ) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein.
Dieses gilt auch für eine Beherbergung aus touristischen Gründen.
In unserer Rezeption der Utlande-Appartements besteht weiterhin die Maskenpflicht.
Der Gast verpflichtet sich alle zusätzlichen Kosten, die durch Anordnungen des Gesundheitsamtes entsehen, zu übernehmen (Kosten und Verpflegung im Quarantänefall, Rückfahrt/Transport in den Heimatort).
Die neue Landesverordnung wird bis zum 02. April gelten.
Wir freuen uns auf Sie!