Corona-Anreiseinformationen ab Samstag  dem 19.03.2022

Neue Landesverordnung: Keine 3G Regelung mehr für Übernachtungen in Schleswig-Holstein.

 

Liebe Gäste, liebe Gastgeber, 

ab dem 19. März 2022 entfällt die Testpflicht ( 3G - Regel ) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein. 

Dieses gilt auch für eine Beherbergung aus touristischen Gründen. 

 

Wir freuen uns auf Sie!


 

 

 
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