Corona-Anreiseinformationen ab Samstag dem 19.03.2022
Neue Landesverordnung: Keine 3G Regelung mehr für Übernachtungen in Schleswig-Holstein. |
Liebe Gäste, liebe Gastgeber,
ab dem 19. März 2022 entfällt die Testpflicht ( 3G - Regel ) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein.
Dieses gilt auch für eine Beherbergung aus touristischen Gründen.
Wir freuen uns auf Sie!